Terms and conditions – So arbeiten wir

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Die Schittigs GmbH

  1. Geltungsbereich

    1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von der ‘Die Schittigs GmbH’, Am Floßhafen 47, 63739 Aschaffenburg, nachfolgend genannt „Agentur”, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend genannt „Kunde“. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von der Agentur nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
    2. Die Agentur erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Internet, App-Entwicklung, Programmierung und Marketing. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus dem Angebot und den Leistungsbeschreibungen der Agentur.
  2. Vertragsschluss, Form

    1. Der Vertrag kommt zustande durch Angebotsbestätigung des Kunden und Auftragsbestätigung der Agentur.
    2. Angebote der Agentur sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend. An verbindliche Angebote hält sich die Agentur bei Fehlen anderweitiger Bestimmung 2 Wochen nach Datum der Angebotsabgabe.
    3. Dem Kunden werden kein Eigentum und keine Nutzungsrechte an Layouts, Software und sonstigen Materialien und Unterlagen eingeräumt, die im Rahmen von Angeboten und Vertragsverhandlungen übergeben werden. Die Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der Agentur. Dies gilt insbesondere für Mitbewerber.
  3. Leistungen der Agentur

    1. Die Einzelheiten der von der Agentur für den Kunden geschuldeten Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
    2. Die Agentur ist nicht zur Herausgabe von zur vertraglichen Leistung führenden Zwischenergebnissen, Entwürfen, Layouts, Quelldateien etc. verpflichtet, sofern nicht abweichend vereinbart.
  4. Mitwirkungsleistungen des Kunden

    1. Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien, Daten (Texte, Bilder, Grafiken, Zugangsdaten) sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern.
    2. Der Kunde verpflichtet sich, die von der Agentur erbrachten Leistungen vor der Veröffentlichung auf Fehler zu überprüfen und diese der Agentur mitzuteilen.
    3. Alle Arbeitsunterlagen werden von der Agentur sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt und nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt.
    4. Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) und höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störung der  Telekommunikation) hat die Agentur nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Agentur, das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung, zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
    5. Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unklar oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der Agentur unverzüglich mitzuteilen.
    6. Mitwirkungsleistungen des Kunden, die im Rahmen des Vertrages geschuldet sind, erfolgen ohne besondere Vergütung, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
    7. Nach Aufforderung durch die Agentur ist der Kunde innerhalb von 2 Wochen  zur Freigabe bzw. zum Feedback von Entwürfen, Zwischenergebnissen und des fertigen Produkts verpflichtet.
  5. Leistungsänderungen, Termine

    1. Wünscht der Kunde eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt er dies der Agentur schriftlich  mit. Diese werden den Änderungswunsch des Kunden und dessen Auswirkungen auf die bestehende Vereinbarung prüfen. Die Prüfung ist mit dem üblichen Stundensatz der Agentur zu vergüten, sofern nichts anderes vereinbart ist.
    2. Die Agentur teilt dem Kunden das Ergebnis der Prüfung mit. Hierbei wird er entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches unterbreitet oder dargelegt, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
    3. Ist die Änderung nach dem Ergebnis der Prüfung durchführbar, werden sich die Vertragsparteien bezüglich des Inhalts des Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches abstimmen. Kommt eine Einigung zustande, wird der Vertrag insoweit geändert. Kommt keine Einigung zustande, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
    4. Vereinbarte Termine werden, wenn und soweit sie vom Änderungsverfahren betroffen sind, unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist verschoben. Die Agentur wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.
    5. Die in Korrespondenz, Angeboten und Verträgen genannten Fertigstellungs- und/oder Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit wurde im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart.
  6. Urheber- und Nutzungsrechte

    1. Der Kunde erwirbt, sofern nicht anders vereinbart,  mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars die uneingeschränkten Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten.
    2. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur.
    3. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt.
    4. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Agentur.
    5. Soweit im Angebot nicht abweichend vereinbart, steht der Agentur das Recht zu, mit Logo und Adresse im Impressum der für den Kunden umgesetzten Website aufgeführt zu werden.
    6. Die Agentur ist weiterhin berechtigt, das Projekt bzw. den Kunden als Referenz öffentlich aufzuführen, sofern keine Geheimhaltungsverpflichtungen diesem entgegenstehen.
  7. Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung, Sperrung Dienste, SEPA

    1. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat ausschließlich auf das auf der Rechnung genannte Konto und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher und auf der Rechnung vermerkter Sonder-Vereinbarung zulässig. Bar-Zahlungen, Schecks oder andere Zahlungsmittel werden nicht akzeptiert.
    2. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann die Agentur dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Agentur verfügbar sein.
      In der Regel stellt die Agentur nach Freigabe der Layouts und vor Beginn der Programmierung eine Abschlagsrechnung in Höhe von 50% der Gesamtleistung.
    3. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann die Agentur nach vorheriger angemessener Fristsetzung ihre Dienste sperren.
    4. Kommt der Kunde in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann die Agentur das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung für die Agentur liegt insbesondere auch dann vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
  8. Haftung

    1. Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der Agentur wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag der Agentur, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Dies gilt nicht für Schäden, die auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen.
    2. Die Agentur haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
    3. Der Kunde darf mit der Form, dem Inhalt oder dem Zweck seiner Internetseiten, Anwendungen oder Werbemaßnahmen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.
    4. Für Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist die Agentur nicht verantwortlich. Die Agentur ist nicht verpflichtet, die Materialien und Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen, er wird den Kunden aber rechtzeitig auf aus seiner Sicht ohne weiteres erkennbare gewichtige Risiken hinweisen.
    5. Vom Kunden beauftragte Werbeaktionen wird der Kunde in eigener Verantwortung auf deren rechtliche Zulässigkeit hin prüfen und diese sicherstellen. Der Agentur obliegt keine rechtliche Prüfung der Werbeaktion. Der Kunde stellt ebenfalls sicher, dass alle Inhaber der vom Kunden angelieferten E-Mailadressen Ihre Einwilligung bezüglich des Empfangs von Mailings, Newslettern, etc. rechtswirksam erteilt haben.
  9. Eigentumsvorbehalt

    1. Alle gelieferten Sachleistungen (z.B. Printprodukte) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.
  10. Geheimhaltung

    1. Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über Inhalt des Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse. Die Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
    2. Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
  11. Datenschutz

    1. Die Agentur ist berechtigt, die den konkreten Auftrag betreffenden Daten zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für betrieblichen Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen. Der Kunde wird hiermit davon unterrichtet, dass die Agentur seine vollständige Anschrift sowie weitere, im Laufe des Vertragsverhältnisses der Agentur gegenüber gemachte Angaben in maschinenlesbarer Form speichert und Angaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Andere Daten, die die Agentur im Rahmen des Vertrages zu anderen Zwecken erhebt, speichert und nutzt sind nicht personenbezogen.
  12. Schlussbestimmungen

    1. Erfüllungsort ist bei Fehlen anderer Vereinbarung der Geschäftssitz der Agentur.
    2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist Aschaffenburg, sofern der Kunde ein Unternehmen ist.
    3. Für alle sich aus dem Auftrag und seiner Abwicklung ergebenden Rechtsfragen gilt das Recht der BRD unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
    4. Sollten aus irgendeinem Grunde eine oder mehrere Einzelbestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
    5. Soweit diese AGB Regelungslücken aufweisen, sollen diese durch eine Regelung gefüllt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages Rechnung trägt.